Vereinsordnungen gestalten – Voraussetzungen & Beispiele
15. Oktober 2025
So haben Sie als Vorstand das Recht auf Ihrer Seite und sind vor Haftung & dem Verlust der Gemeinnützigkeit geschützt
Klartext und endlich Durchblick beim Vereins(steuer)recht!
Nicht alles, was Ihren Verein betrifft, muss in der Satzung geregelt werden, damit Sie darauf pochen können, dass die Regelungen auch eingehalten werden. Denn ein praktisches Instrument, um Ihre Satzung zu „verschlanken“, ist eine Vereinsordnung.
Mit einer Vereinsordnung können Sie Detailregelungen schaffen, die dann als verbindliche Vorgaben für das Vereinsleben gelten.
Ein großes Plus: Anders als Satzungsänderungen müssen Änderungen der Vereinsordnung nur im Vereinsregister eingetragen werden, wenn die Satzung dies vorsieht. Als Vorstand sichern Sie sich damit eine viel größere Flexibilität.
Doch auch bei einer Vereinsordnung heißt es „gewusst wie“, um sie auf rechtssichere, stabile Beine zu stellen und als Vorstand die mit ihr verbundenen Vorteile zu genießen.
Und genau dieses Wissen vermittelt Ihnen das Webinar.
In diesem Webinar werden wir alle Voraussetzungen, die für eine wirksame Vereinsordnung gegeben sein müssen, gemeinsam genau beleuchten.
Und ich zeige Ihnen ebenso auf, wie Sie diese Voraussetzungen in Ihrem Verein schaffen.
Darüber hinaus werden wir typische Beispiele für Vereinsordnungen unter dem Aspekt ihrer Praxisrelevanz näher betrachten sowie ausführlich darauf eingehen, welche Inhalte für die Vereinsordnung Ihres Vereins geeignet sind.
Auch für Ihre individuellen Fragen werden wir uns während des Live-Webinars viel Zeit nehmen. Sie erhalten sofort rechtssichere Antworten und Handlungsempfehlungen von mir.
Michael Röcken ist Rechtsanwalt in Bonn und ausschließlich im Bereich des Vereins- und Verbandsrechts sowie im Arbeitsrecht in Non-Profit-Organisationen spezialisiert. Mehr als 10 Jahre leitete er einen gemeinnützigen Verband als Geschäftsführer. Auf diesen Gebieten ist er langjährig als Referent und Autor tätig. Neben zahlreichen Fachartikeln ist er (Co-)Autor diverser Bücher und schreibt für das „Handbuch für VereinsVorsitzende“. Darüber hinaus war er Vorstandsmitglied des Bundesverbandes Deutscher Vereine und Verbände (bdvv e.V.) und ist seit 2018 zertifizierter Experte im Gemeinnützigkeitsrecht.
Bereits seit 2020 führt Rechtsanwalt Michael Röcken gemeinsam mit Vereinswelt regelmäßig Onlineseminare durch und greift dabei in seinen Vorträgen genau die Themen auf, die für die Vereinsvorstände jeweils besonders brisant sind. Die Begeisterung der Teilnehmenden ist groß, und das Fazit lautet unisono: Michael Röcken ist ein echter Webinar-Experte und hervorragender Referent! Er weiß genau, worauf es ankommt, um selbst komplizierte Themen in seinen Präsentationen leicht verständlich, praxisorientiert und sofort umsetzbar zu vermitteln. Lernen auch Sie ihn jetzt live kennen und profitieren Sie von seinem umfassenden Expertenwissen.
Sie sind an dem Tag verhindert? Kein Problem.
Melden Sie sich trotzdem zur Teilnahme an und Sie erhalten im Anschluss an den Livetermin die Aufzeichnung mit allen Inhalten automatisch zugesendet!
„Ein Vorstandsmitglied hat vorgeschlagen, die Details zur Beschlussfassung in der Mitgliederversammlung nicht länger in der Satzung zu regeln, sondern dafür eine Vereinsordnung zu schaffen. Dürfen wir das überhaupt? Oder sind das Inhalte, die zwingend in die Satzung gehören?“
Nach dem Webinar „Vereinsordnungen gestalten – Voraussetzungen & Beispiele“ wissen Sie ganz genau, was in einer Vereinsordnung geregelt werden darf und was nicht, …
… und Sie werden von der Präsentation sicherlich genauso begeistert sein wie diese Teilnehmerin, die bereits 2024 bei einem Vereinswelt-Onlineseminar zum Thema „Geschäftsordnung für den Vorstand“ live dabei war:
„Unser Verein hat nun auch eine Geschäftsordnung für den Vorstand! Und nicht nur ich, sondern auch meine Vorstandskolleginnen und -kollegen sind sehr froh darüber, weil wir uns nun zu etlichen Vorstandsthemen die langen, oft auch zermürbenden Diskussionen sparen.
Seit wir alles klar geregelt haben, ist das Klima im Vorstandsteam wieder deutlich besser und die Zusammenarbeit flutscht.
Ausschlaggebend für diesen Schritt war das Vereinswelt-Webinar von Rechtsanwalt Michael Röcken, denn die Ankündigung des Webinars hat uns überhaupt erst auf die Idee gebracht. Und in der Live-Veranstaltung haben wir dann erfahren, wie wir Schritt für Schritt vorgehen müssen.
Ich kann die Vereinswelt-Webinare mit Rechtsanwalt Michael Röcken nur empfehlen! Er erklärt alles ganz genau, aber auch auf den Punkt. So bekommt man genau die richtige Menge an Informationen, um zu verstehen, was mit einem Gesetz oder einer Vorschrift gemeint und was zu tun ist.
Das nächste Webinar habe ich bereits gebucht und freue mich schon darauf.
Jana Freitag, 1. Vorstand
Das Onlineseminar ist für Vereinsvorstände, Schatzmeister, Kassenwarte und alle weiteren Personen in verantwortlichen Positionen im Verein gleichermaßen geeignet – unabhängig von der Art des Vereins: vom Heimatverein über Sportvereine sowie Kunst- und Gesangsvereine bis hin zu Vereinen mit caritativer/sozialer Ausrichtung.
Sie sparen 25 % gegenüber den Einzelbuchungen!
Webinar 1 am 12. Februar 2025
Webinar 2 am 28. Mai 2025
Webinar 3 am 23. Juli 2025
Webinar 4 am 27. August 2025
Webinar 5 am 15. Oktober 2025
Webinar 6 am 3. Dezember 2025
Vorteilspreis: 49,95 € (zzgl. 19 % MwSt.) für Abonnenten von „Verein & Vorstand aktuell“, „Schatzmeister aktuell“, „Meine Vereinswelt“ und/oder des „Handbuchs für VereinsVorsitzende“;
59,95 € (zzgl. 19 % MwSt.), wenn Sie kein Abonnent sind
Für Meine-Vereinswelt-Premium-Mitglieder ist die Teilnahme kostenlos. Bitte nicht hier anmelden. Separate Einladung mit Anmeldemöglichkeit kommt per E-Mail.
Vorteilspreis: 224,78 € (zzgl. 19 % MwSt.) für Abonnenten von „Verein & Vorstand aktuell“, „Schatzmeister aktuell“, „Meine Vereinswelt“ und/oder des „Handbuchs für VereinsVorsitzende“;
269,78 € (zzgl. 19 % MwSt.), wenn Sie kein Abonnent sind
Für Meine-Vereinswelt-Premium-Mitglieder ist die Teilnahme kostenlos. Bitte nicht hier anmelden. Separate Einladung mit Anmeldemöglichkeit kommt per E-Mail.
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Telefon: 0228 9550 220
Oder Sie schreiben eine E-Mail an:
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